Wer haftet bei Kartenmissbrauch?
Ein Missbrauch - wie auch bei anderen Zahlungsformen - lässt sich nicht gänzlich ausschliessen. Wenn Sie aber Ihrer Sorgfaltspflicht als Karteninhaber nachkommen (z. B. unverzügliche Sperrung einer entwendeten Karte), übernimmt die Viseca allfällige Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte durch Dritte entstehen.
Die Sorgfaltspflicht umfasst im Wesentlichen folgende Verhaltensrichtlinien:
- Rechnungen prüfen und fehlerhafte/missbräuchliche Bezüge innerhalb von 30 Tagen schriftlich beanstanden.
- PIN geheim halten (nicht aufschreiben, nicht weitergeben).
- Karte sorgfältig aufbewahren.
- Karte im Falle eines Verlustes umgehend direkt bei der Viseca sperren lassen.
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