Sind Bearbeitungsgebühren für Fremdwährungstransaktionen rückforderbar?

Nein, Bearbeitungsgebühren für Fremdwährungs- und Auslandtransaktionen, die von Viseca separat auf der Monatsrechnung ausgewiesen werden, sind nicht rückforderbar.

Wichtige Hinweise:

  • Diese Gebühren werden bei jeder Transaktion separat ausgewiesen (inkl. Umrechnungskurs und Prozentsatz).
  • Eine Rückforderung ist nur bei unzulässigen Kartenzuschlägen von Schweizer Händlern möglich, nicht bei Viseca-Gebühren.
  • Details finden Sie in der Gebührenübersicht.
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